Durch die Weingesetznovelle 1999 wurde die neue Weinbauregion „Weinland Österreich“ geschaffen. Der Vorteil liegt in der Tatsache, dass nun für die Produktion eines Landweins „Weinland Österreich“ - ein auch nach europäischen Maßstäben großes Einzugsgebiet (Niederösterreich und Burgenland) - zur Verfügung steht.

