Die Weingesetznovelle 2004 ist im August 2004 im Zuge des Agrarrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten:
Es erfolgte eine Aufhebung der Obergrenzen für den Alkoholgehalt nach Aufbesserung; weiters erfolgten Detailanpassungen des Weingesetzes (z.B. verschärfte Strafbestimmungen bei Zuwiderhandlung zu den Bestimmungen über die Plombierung von
Konzentrierungsanlagen oder bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen über die Ernte- und
Bestandsmeldung).
Nähere Auskünfte zur Novelle 2004 erteilt Mag. Martin Raggam, BMLFUW, Tel. 01/71100.