Zum Österreichischen Weingesetz
Weingesetznovelle 2000
Die Weingesetz-Novelle 2000 umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
Inhaltliche Änderungen
- Umgestaltung der Süßung von Prädikatsweinen von einem Gerichtsdelikt in ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Delikt.
- Anpassung des Weingesetzes 1999 an die neue GMO-Wein.
- Aufnahme einer Verordnungsermächtigung zur Einrichtung und Regelung von Branchenverbänden (auch bedingt durch neue GMO-Wein).
- Streichung sämtlicher Einvernehmenskompetenzen anderer Bundesminister (außer derjenigen des Finanzministers) bei der Erlassung von Verordnungen.
- Streichung der Bestandsmeldung zum 30. November
- Aufnahme der Bestimmung, dass Heuriger, Schilcher und Bergwein im Inland hergestellt werden müssen.