Prädikatswein im Glas
Junger Sproß einer Rebe
Wein und Essen in perfekter Harmonie

Zum Österreichischen Weingesetz

DAC - eine Strategie für die Zukunft

Ein wichtiges Ziel ist die Betonung der Unverwechselbarkeit des österreichischen Weines, die Schaffung einer - zunächst einmal vom Preis unabhängigen - Identität. Denn nur ein klar positioniertes Produkt (in allen möglichen Preisklassen) ist in der Lage, sich national wie international gegen die immer stärker werdende Konkurrenz (nicht nur aus Europa, sondern zunehmend auch aus Übersee) langfristig zu behaupten.

Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn wir den Konsumenten eindeutige Botschaften und Informationen auf dem Produkt selbst vermitteln. Der beste Wein nützt nichts, wenn derjenige, der den Wein kaufen und trinken soll, ihn unter Umständen nicht mit der nötigen Eindeutigkeit und Klarheit vom Geschmacksbild her erkennen kann. Die vor diesem Hintergrund laufende Diskussion über Herkunftsbezeichnungen soll die Ausgangslage und mögliche Veränderungen sorgsam abwägen. Niemanden soll etwas aufgezwungen werden, schon gar nicht soll etwas von oben verordnet werden. Worum es uns in der ÖWM geht, ist der Anstoß einer umfassenden Erörterung aller jener Umstände, die die österreichische Weinwirtschaft im Jahr 2000 und lange darüber hinaus in den Stand setzen soll, das erstklassige Produkt "Wein aus Österreich" erfolgreich - das heißt, auch zu befriedigenden Preisen in den absatzstarken Segmenten - zu verkaufen.

Die Vielfalt der österreichischen Weinlandschaft mit ihren kleinen Weinbaugebieten, einer großen Palette von Rebsorten, die international zum Teil kaum bekannt sind, einer großen Anzahl von Qualitätsstufen und vor allem auch einer Vielzahl von Weintypen in ein und demselben Gebiet, erschwert zum einen die Chancen für den Export und bietet andererseits auch für weniger aufgeklärte einheimische Konsumenten keine große Orientierungshilfe. Dabei war Österreichs Weinwirtschaft traditionell herkunftsorientiert; erst in den Fünfzigerjahren wurde nach deutschem Vorbild nach Rebsorten und Qualitätsstufen, die sich wieder am Mostzuckergehalt orientierten, kategorisiert. Von diesen Überlegungen ausgehend haben wir als ÖWM bereits 1996 die Diskussion über eine stärkere Betonung der Herkunft im Österreichischen Weinrecht entfacht. Der Kern dieser Strategie liegt darin, im Sinne eines - den romanischen Weinbauländern seit jeher geläufigen - Appellationsgedankens, die Herkunftsbezeichnung eines Weinbaugebietes auf einige wenige charakteristische Weintypen zu beschränken, während alle anderen Sorten oder Qualitätsstufen dann unter den neuen Bundesland-Weinbaugebieten verkauft werden könnten.

Die zentrale Rolle in dieser Neuordnung könnten 16-20 Weinbaudistrikte wahrnehmen, die mit den bisherigen Weinbaugebieten identisch sind. In jedem dieser Weinbaudistrikte sollte die Weinwirtschaft eigenverantwortlich mittels selbständiger Entscheidungsprozesse Prioritäten bei den Sorten und auch für den Weintypus setzen und auf diese Weise festlegen, welche Weintypen marketingstrategisch unter der Herkunftsbezeichnung des Weinbaudistriktes vermarktet werden sollten: diese "Herkunftsweine" würden dann den Status "Districtus Austriae Controllatus" (DAC) erlangen.

Die Europäische Kommission hat in ihrer Reform der "Marktordnung Wein" auch gemeinschaftsweite Bestimmungen über die Einrichtung, Tätigkeit und Anerkennung von Branchenverbänden mit aufgenommen. Diese Branchenverbände (Zusammenschluß von Erzeugern und/oder Vermarktern und/oder Verarbeitern) sollen u.a. zur Verbesserung der Kenntnis und Transparenz der Erzeugnisse beitragen, den Absatz koordinieren, das volle Produktionspotential erschließen, den Sektor nach dem Verbrauchergeschmack ausrichten, die Möglichkeiten des ökologischen und integrierten Landbaus erschließen und auch die Möglichkeiten der Ursprungsbezeichnungen, Gütesiegel und geographischen Angaben erschließen.

Branchenverbände können auf Antrag und unter der Bedingung, daß sie einen wesentlichen Anteil der Produktion in der betreffenden Region vertreten vom Mitgliedsstaat anerkannt werden. Wenn auf einen Branchenverband mindestens zwei Drittel der Erzeugung/Vermarktung/Verarbeitung eines Gebiets entfallen, so können seine Beschlüsse sogar verbindlich für die betreffende Region vorgeschrieben werden. Explizit ausgeschlossen wurde jedoch die Möglichkeit der Festlegung von Preisen und Quoten durch den Branchenverband. Die Praxis in Frankreich, Italien und Spanien zeigt, daß dies auf informeller Basis jedoch sehr wohl erfolgt.

Man wird in Österreich Umsetzungsmöglichkeiten für diese Selbstbestimmung der QuW-Gebiete schaffen müssen. Zu diesem Zweck kann auf die im Zuge der DAC-Diskussion entwickelten Interprofessionellen Komitees (IK) zurückgegriffen werden. Nach folgendem Schema könnte die derzeitige innerösterreichische Diskussion um die Neuordnung der Weinbaugebiete bzw. Schaffung gebietstypischer Herkunftsweine (DAC) ablaufen.

  1. Schaffung genereller Rahmenbedingungen für österreichische Qualitätsweine (Sortenkatalog, önologische Verfahren, ha-Höchstertrag etc.): Entspricht im wesentlichen der derzeitigen Regelung im Weingesetz.
  2. Erstellung von Regeln für die Einrichtung und Arbeit von IKs
  3. Definition aller österreichischen Qualitätsweine (mit Ausnahme der neu geschaffenen Bundesländer-Qualitätsweine) duch das IK: Dabei kann jedes derzeitige Anbaugebiet selbst bestimmen, ob es im derzeit bestehenden "germanischen" System (alle Sorten, "Zuckerpyramide" = Prädikate) bleibt, oder ob es - unter bestimmten Bedingungen - gebietstypische Weine mit DAC-Status produziert.

Nachfolgend soll die mögliche Umsetzung dieser Schritte im einzelnen dargestellt werden:

Interprofessionelle Komitees

Zumindest in jedem der derzeit 16 Anbaugebiete (im Weinviertel empfehlen sich vielleicht 3-4 Gebiete) erfolgt die Gründung eines Interprofessionellen Komitees (juristische Person), in dem die Vertreter der Erzeuger und/oder Vermarkter und/oder Verarbeiter zusammengeschlossen sind, mit dem Ziel

  • der Erschließung der Möglichkeiten von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben, insbesondere der Definition von regionalen Qualitätsweinen;
  • der besseren Koordinierung des Absatzes der Qualitätsweine, insbesondere durch Marktforschung und -studien;
  • der Verbesserung der Kenntnis und Transparenz der Qualitätsweine und
  • der Entwicklung von Bedingungen, Verfahren und Produktionsweisen für gebietstypischen Qualitätswein (DAC) unter besonderer Berücksichtigung der Produktqualität und der integrierten Produktion.

DAC-Modell

Wie bereits dargestellt, obliegt es jedem der 16 Anbaugebiete selbst, ob es im Rahmen der Selbstbestimmung gebietstypische Weine produziert oder nicht (von der Selbstbestimmung ausgenommen sind nur die Bundesländer-Qualitätsweine). Um den DAC-Status zu erlangen, müssen folgende Kriterien (Festschreibung im Weingesetz) erfüllt werden bzw. muß der für das jeweilige Anbaugebiet typische Qualitätswein (der DAC-Wein) folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • Der Weintyp muß für das jeweilige Anbaugebiet charakteristisch sein und die vom Verbraucher mit dem jeweiligen Anbaugebiet in Verbindung gebrachten typischen Eigenschaften widerspiegeln.
  • Er muß in einem solchen Ausmaß produziert werden können, daß Marketingmaßnahmen unter Berücksichtigung einer kontinuierlichen Marktbelieferung zweckmäßig erscheinen.

Für jeden Gebietstyp sind die Rebsorte(n) und die kennzeichnenden Geschmacksmerkmale (z.B. Restsüße, bestimmter Prädikatsweintyp, Ausbauart, etc.) sowie die zur Erlangung dieser kennzeichnenden Geschmacksmerkmale notwendigen weinbaulichen und kellertechnischen Maßnahmen (z.B. Mindestmostgewicht, Aufbesserung, Preßverfahren, Reife und Lagerung etc.) festzulegen (siehe auch "IK, Regionales Komitee"). Darüber hinaus können freie Vereinbarungen (kleinere geographische Einheiten, Bezeichnungsrecht etc.) getroffen werden.

Qualitätsabstufungen (Weingesetz 2000)

Wenn sich ein Anbaugebiet auf den DAC-Status einigt, können logischerweise nicht alle im Gebiet bis dato produzierten Weine unter diesem Gebietsnamen vermarktet werden. Damit die "nicht gebietstypischen" Weine auf Qualitätsweinstufe bleiben können, steht nun die Option der geographischen größeren Qualitätsweingebiete (Niederösterreich und Burgenland) offen. Mit diesen neuen Qualitätsweingebieten ist nun auch die Möglichkeit gegeben, mengenmäßig in größerem Umfang österreichischen Qualitätswein zu produzieren.

Folgende Qualitätsabstufungen sind laut Weingesetz 2000 derzeit möglich:

  1. TAFELWEIN
    Österreichischer Tafelwein oder EU-Verschnitt (beides ohne Jahrgangs- bzw. Sortenbezeichnung).
  2. LANDWEIN (Herkunft Weinbauregion):
    Weinland Österreich (Niederösterreich und. Burgenland), Bergland Österreich (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) Steiermark und Wien; sonst unverändert.
  3. QUALITÄTSWEIN (Herkunft Weinbaugebiet):
    Es bleiben alle weinbaulichen, kellertechnischen und bezeichnungsrechtlichen Vorschriften bestehen; neben den bisherigen 16 Weinbaugebieten wurden zusätzlich die neuen Weinbaugebiete Niederösterreich und Burgenland geschaffen.

Auf Ebene der 16 bisherigen Weinbaugebiete sollte die Festlegung der Produktionskriterien sowie die Entscheidung über den DAC-Status im Rahmen der Selbstbestimmung durch das zu bildende Regionale Komitee getroffen werden. Somit könnten zukünftig folgende Qualitätsweine existieren:

  • Qualitätswein auf Bundesländerebene (Niederösterreich & Burgenland):
    Wird nach den derzeit im Weingesetz vorgesehenen Kriterien produziert. Dementsprechend lautet die Bezeichnung "Qualitätswein" (bzw. die Prädikate), wobei als Herkunft der Name des Bundeslandes anzugeben ist. Die Angabe kleinerer Herkünfte wie Großlage oder Riede könnte (abhängig von den diesbezüglichen Bestimmungen, die das Regionale Komitee für den DAC-Wein festlegt) möglich sein.

  • Qualitätswein auf Ebene des Anbaugebietes
    (abhängig von der Entscheidung des Regionalen Komitees über DAC-Status oder nicht):
    - Qualitätswein:
    Die Produktionskriterien sind vom Regionalen Komitee festzulegen (gleich oder strenger als der Rahmen im Weingesetz). Die Bezeichnung lautet "Qualitätswein" (bzw. die Prädikate), wobei als Herkunft der Name des Anbaugebietes anzugeben ist. Die Angabe kleinerer Herkünfte wie Gemeinde oder Riede ist möglich und fällt in den Entscheidungsbereich des Regionalen Komitees.
    - DAC:
    Die Produktionskriterien sind vom Regionalen Komitee festzulegen (gleich oder strenger als der Rahmen im Weingesetz). Die Bezeichnung lautet "DAC" oder "Districtus Austriae Controllatus" und ist gemeinsam mit dem Namen des Anbaugebietes anzugeben. Die Angabe kleinerer Herkünfte wie Gemeinde oder Riede ist möglich und fällt in den Entscheidungsbereich des Regionalen Komitees. Es sind die Prädikatsabstufungen (Q, Kabinett, Spätlese, ... TBA) nicht mehr möglich, jedoch kann ein bestimmtes Prädikat als Gebietstyp festgelegt werden.