Prädikatswein im Glas
Junger Sproß einer Rebe
Wein und Essen in perfekter Harmonie

Zum Österreichischen Weingesetz

Bezeichnungsvorschriften für Wein: Österreichischer Tafelwein

1. Vorgeschriebene Angaben im gleichen Sichtbereich:

  • Österreichischer ... ., Wein aus Österreich, Österreich
  • Tafelwein
  • Nennvolumen (e darf hinzugefügt werden)
  • Abfüller oder abgefüllt durch; bei Lohnabfüllung - abgefüllt für: Name od. Firmenname, Gemeinde od. Ortsteil und Staat seines Hauptsitzes u. ggf. Angabe des tats. Abfüllortes
  • Codierung möglich (Betr. Nr. u. PLZ sowie Angabe eines Vermarktungsteilnehmers)
  • Vorhandener Alkoholgehalt in % vol; nur volle oder halbe Einheiten
  • Trocken, halbtrocken, lieblich, süß
  • Loskennzeichnung

2. Zusätzliche Angaben, die bestimmten Bedingungen unertliegen:

  • Rotwein - Rosé - Weißwein
  • Markennamen
  • Vermarktungsteilnehmer: geschäftl. Stand, Name od. Firmenname, Gemeinde od. Ortsteil seines Hauptsitzes; geerntet durch, verteilt durch oder importiert durch
  • Für Diabetiker geeignet bei Restzucker bis 4g (aber derzeit nur für Inland möglich)
  • Angaben über Zusammensetzung (nur g/l Restzucker)
  • Organoleptische Eigenschaften, die für den Wein charakteristisch sind
  • Eigenname des Betriebes, Weinkellerei, Weinhandlung ...
  • Weingut, Weingutsbesitzer, Winzer, Weinbau, Winzerhof, Rebenhof ...

Hinweis: Bei Tafelweinen aus Mitgliedsstaaten der EU ist entweder

  • der Name des Mitgliedstaates, wenn dort die Trauben geerntet und der Wein bereitet wurde (z. B. Italien),
  • "Verschnitt von Weinen aus mehreren Ländern der Europäischen Union" *) und Code für die Angabe des Abfüllerstandortes (A 2230 = PLZ) oder
  • "In ... aus in ... geernteten Trauben hergestellter Wein" und Code für die Angabe des Abfüllerstandortes (A 2230 = PLZ) anzuführen. Diese Bezeichnungen sind im gleichen Sichtbereich anzugeben.

    *) Bei Inverkehrbringung in Österreich kann folgende Abkürzung "Verschnitt aus mehreren Ländern der EU" verwendet werden. Die entsprechende Schriftgröße muss beibehalten werden.

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