Prädikatswein im Glas
Junger Sproß einer Rebe
Wein und Essen in perfekter Harmonie

Zum Österreichischen Weingesetz

Bezeichnungsvorschriften für Wein: Österreichischer Landwein

1. Vorgeschriebene Angaben im gleichen Sichtbereich:

  • Österreichischer ..., Wein aus Österreich, Österreich
  • Landwein
  • Weinbauregion
  • Nennvolumen (e darf hinzugefügt werden)
  • Abfüller oder abgefüllt durch; bei Lohnabfüllung - abgefüllt für: Name od. Firmenname, Gemeinde od. Ortsteil und Staat seines Hauptsitzes u. ggf. Angabe des tats. Abfüllortes
    Codierung möglich (Betr. Nr. u. PLZ sowie Angabe eines Vermarktungsteilnehmers)
  • Erzeugerabfüllung, Gutsabfüllung, Hauerabfüllung (ersetzen „Abfüller“)
  • Vorhandener Alkoholgehalt in % vol; nur volle oder halbe Einheiten
  • Trocken, halbtrocken, lieblich, süß
  • Loskennzeichnung

2. Zusätzliche Angaben, die bestimmten Bedingungen unertliegen:

  • Rotwein - Rosé - Weißwein
  • Jahrgang (85%)
  • Markennamen
  • Vermarktungsteilnehmer: geschäftl. Stand, Name oder Firmenname, Gemeinde od. Ortsteil seines Hauptsitzes
  • Angaben über Zusammensetzung (g/1 Restzucker)
  • Heuriger (+ Jahrgang), Bergwein (+ Region), Schilcher
  • Organoleptische Eigenschaften, die für den Wein charakteristisch sind
  • 1 (85 %), 2 oder 3 (100 %) bzw. mehr Rebsorten
  • Auszeichnungen
  • Nummer des Behältnisses od. Nummer der Partie
  • Eigennamen: Weinkellerei, Weinhandlung ...
  • Weingut, Weingutsbesitzer, Winzer, Weinbau, Winzerhof, Rebenhof ...
  • Bezeichnungen und Begriffe wie: Cuvée, Gemischter Satz, Primus, Der Junge, Der Neue,

<<< zurück zu den Bezeichnungsvorschriften - Überblick