Zum Österreichischen Weingesetz

Alles was Recht ist

Die Basis des österreichischen Weingesetzes ist das europäische Weinrecht. Österreich hat sich aber seine strikten Eigenheiten bewahrt. Die tragenden Säulen des österreichischen Weingesetzes sind die kontrollierte Herkunft, die Hektarertragsbeschränkung, die Qualitätsstufen und die staatliche Qualitätskontrolle.

Unterschieden wird generell zwischen Wein mit Herkunft (Qualitätswein, Landwein) und Wein ohne Herkunft (Wein aus Österreich). Für die Einreihung in die verschiedenen Kategorien ist die Herkunft der Trauben und der Zuckergehalt des Mostes entscheidend, ausgedrückt in Klosterneuburger Mostwaage (KMW). Wichtige Angaben auf dem Etikett sind Herkunft, Sorte, Jahrgang, Qualitätsstufe, Alkoholgehalt, Hinweis auf Zuckergehalt, staatliche Prüfnummer, der Produzent oder Abfüller.

Kontrollierte Herkunft und Hektarertragsbeschränkung: In Österreich gilt für Land-, Qualitäts- und Prädikatswein eine generelle Hektarhöchstertragsmenge von 9.000 Kilogramm Trauben beziehungsweise 6.750 Liter Wein pro Hektar. Wird mehr produziert, muss die gesamte Menge als Wein ohne Herkunft deklassiert werden. Wein ohne Herkunft darf nur ohne nähere Herkunftsbezeichnung, ohne Sortenangabe und auch ohne Jahrgangsbezeichnung verkauft werden. (Wenn Wein ohne Herkunft eine Angabe von Sorte und Jahrgang trägt muss er den Anforderungen von Landwein entsprechen, siehe pdf zur Erneuerung des Weingesetzes unten.)

Österreichischer Qualitätswein und österreichischer Prädikatswein sind staatlich doppelt geprüft – weinchemische Analyse und Beurteilung durch ein Verkostergremium. Die staatliche Prüfnummer am Etikett und die rot-weiß-rote Banderole dokumentieren dieses aufwendige Kontroll- und Qualitätssicherungsverfahren.

Das Weingesetz wurde per 2009 erneuert.

Eine kurze Zusammenfassung der Neuerungen finden Sie im pdf-Format zum Download (28 kB).
Das Weingesetz in seiner Gesamtheit finden Sie im Bundesgesetzblatt vom 17. November 2009 (pdf, 332 kb)
oder auch auf der Website des Lebensministeriums.

>>> Informationen zu den herkunftstypischen Qualitätsweinen (DAC)